sektion dekor

Aufgaben

  • Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarf nach § 32 PflBG 
  • Erhebung der Umlagebeträge nach § 33 Abs. 3 und 4 PflBG (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen)
  • Verwaltung der eingehenden Beträge nach § 33 Abs. 1 PflBG als Sondervermögen 
  • Auszahlung an Träger der praktischen Ausbildung und (Träger) der Pflegeschulen
  • Erhebung von teilweise personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes 
  • Annahme der relevanten Daten von den Ausbildungseinrichtungen zur Festsetzung des Ausbildungsbudgets
  • Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen 
  • Festsetzung Ausbildungsbudget und Berechnung Auszahlungsbeträge je Monat 
  • Festsetzung Einzahlungsbeträge gegenüber Leistungserbringern, Pflegeversicherung und Freistaat Bayern 
  • Zahlungsüberwachung inkl. Mahnwesen
  • Abrechnung auf Basis von Kapazitäten gegenüber den ausbildenden Einrichtungen 
  • Abrechnung auf Basis von Leistungsdaten gegenüber einzahlenden Einrichtungen 
  • Rechnungslegung über das Sondervermögen 
  • Jährliche Statistik bezüglich ausbildender Einrichtungen und Auszubildenden