- Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarf nach § 32 PflBG
- Erhebung der Umlagebeträge nach § 33 Abs. 3 und 4 PflBG (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen)
- Verwaltung der eingehenden Beträge nach § 33 Abs. 1 PflBG als Sondervermögen
- Auszahlung an Träger der praktischen Ausbildung und (Träger) der Pflegeschulen
- Erhebung von teilweise personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes
- Annahme der relevanten Daten von den Ausbildungseinrichtungen zur Festsetzung des Ausbildungsbudgets
- Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen
- Festsetzung Ausbildungsbudget und Berechnung Auszahlungsbeträge je Monat
- Festsetzung Einzahlungsbeträge gegenüber Leistungserbringern, Pflegeversicherung und Freistaat Bayern
- Zahlungsüberwachung inkl. Mahnwesen
- Abrechnung auf Basis von Kapazitäten gegenüber den ausbildenden Einrichtungen
- Abrechnung auf Basis von Leistungsdaten gegenüber einzahlenden Einrichtungen
- Rechnungslegung über das Sondervermögen
- Jährliche Statistik bezüglich ausbildender Einrichtungen und Auszubildenden