Satzung
Auszüge aus dem Gesellschaftsvertrag
§ 2 Zweck der Gesellschaft
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Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Ausbildungsfonds des Gesundheitswesens, insbesondere die Übernahme der Funktion als zuständige Stelle zur Verwaltung des Fonds zur Finanzierung der Ausbildung in der Pflege gemäß §§ 26 und 36 PflBG.
§ 6 Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und der Beirat.
§ 7 Geschäftsführung und Vertretung
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Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
§ 10 Beirat
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Zur Beratung der Geschäftsführung ist ein Beirat zu bilden. Der Beirat hat mindestens sieben und maximal 15 Mitglieder.
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Der Beirat besteht aus Vertretern von Leistungserbringern der Alten- und Krankenpflege, der Ausbildungseinrichtungen, der Kranken- und Pflegekassenverbände sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK), die alle drei Jahre zusammen insgesamt sieben bis 15 Vertreter für den Beirat benennen.
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Die Beiratsmitglieder sollen aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere im Bereich der Pflege und der Pflegeausbildung durch Beratung der Geschäftsführung zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks beitragen. Aufgaben der Geschäftsführung bzw. eines fakultativen Aufsichtsrats werden dem Beirat deshalb nicht übertragen. Der Beirat ist somit lediglich ein beratendes Organ und hat keine Rechte und Pflichten, die die Geschäftsführung sowie deren Kontrolle und Überwachung betreffen.
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Es findet jeweils eine Sitzung pro Halbjahr statt. Bei Bedarf kann von der Geschäftsführung jederzeit eine weitere Sitzung des Beirates einberufen werden.