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Finanzierung

Die bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie zur Altenpflege wurden mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG vom 17.07.2017) ab dem Jahr 2020 zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Finanzierung der Ausbildungskosten neu geregelt (§ 26 ff. PflBG). Mit der Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung erfolgte eine Konkretisierung hierzu.

Ab dem Jahr 2020 erfolgte die Finanzierung in jedem Bundesland über eine Fondslösung. Zur Führung des Fonds ist eine „zuständige Stelle“ einzurichten. Dies Aufgabe obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bundesland, doch kann das Land sich dazu auch einer juristischen Person des Privatrechts bedienen. Hierzu wurde in Bayern im Oktober 2018 die Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH, eine 100%ige Tochter der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), gegründet, die die Fondsverwaltung im Auftrag des Freistaates Bayern übernimmt.

Für die ausbildenden Einrichtungen, die aus dem Fonds ihre Betriebsmittel der Pflegeausbildung erhalten, stehen grundsätzlich zwei Varianten zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfes zur Verfügung. Die Möglichkeit individueller Budgetverhandlungen für jede Ausbildungseinrichtung wird in Bayern aufgrund der nicht zu bewältigenden Zahl (ca. 2.000 Einrichtungen) nicht angewandt. Vorgesehen ist die Vereinbarung von Pauschalen für die Betriebskosten der Pflegeschulen sowie der Träger der praktischen Ausbildung. Hinzu kommen die nicht zu pauschalierenden Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen gegenüber einer examinierten Pflegekraft.

Die Pauschalen sowohl für den theoretischen als auch für den praktischen Teil der Ausbildung werden von den in § 30 PflBG genannten Vereinbarungspartnern auf Landesebene verhandelt und vereinbart. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, setzt gem. § 36 PflBG eine Schiedsstelle die Pauschalen fest. Eine Vereinbarung bzw. Festsetzung gilt für zwei Jahre.

Die ausbildenden Einrichtungen melden dem Pflegeausbildungsfonds Bayern ihre besetzten Ausbildungskapazitäten (Zahl der besetzten Ausbildungsplätze bzw. Anzahl der Auszubildenden mit Ausbildungsvertrag) sowie die Ausbildungsvergütungen. Diese Daten ergeben zusammen mit den Pauschalen für die theoretische und/oder praktische Ausbildung das individuelle Ausbildungsbudget jeder Ausbildungseinrichtung. Auf dieser Basis erhalten die Einrichtungen die notwendigen Mittel aus dem Fonds.

Die Summe der individuellen Ausbildungsbudgets zzgl. einer Liquiditätssicherung und einer Verwaltungskostenpauschale ergeben den vom Fonds bereitzuhaltenden Finanzierungsbedarf im Land.

Alle zugelassenen Krankenhäuser sowie die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zahlen auf der Basis ihrer Leistungsfähigkeit in den Fonds ein. Darüber hinaus leisten die Pflegeversicherung und der Freistaat Bayern Einzahlungen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen refinanzieren ihre an den Fonds geleisteten Zahlungen, indem sie ihren Rechnungen bzw. bei ihren Pflegeentgelten einen Ausbildungszuschlag hinzufügen.

Nach Ablauf der Finanzierungsperiode nimmt der Fonds einen Ausgleich vor sowohl der Auszahlungen an die ausbildenden Einrichtungen als auch der Einzahlungen, auf der Basis der tatsächlichen Daten (besetzte Ausbildungsplätze, Auszubildende, Ausbildungsvergütungen, Leistungsdaten). Etwaige Differenzen werden beim nächstmöglichen Finanzierungsbedarf berücksichtigt.