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FAQ für Einrichtungen

 

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Allgemeine FAQ

Was bedeutet die Abkürzung TpA und PS?

Was muss beachtet werden, wenn eine Einrichtung neu in Betrieb genommen wird?

Wie können sich neu gegründete Pflegeschulen beim PAF registrieren bzw. erhalten Zugriff auf das Meldeportal?

Wie erhalten neue Mitarbeiter Zugriff auf das Meldeportal bzw. wie füge ich meinem Benutzer weitere Einrichtungen hinzu?

Wie melde ich die Beendigung meines Versorgungsvertrages?

Müssen die Formulare im Anschluss nach der Datenfreigabe auch noch ausgedruckt und per Post versandt werden?

Unter welchen Punkt können Rechnungen bzgl. externer Einsätze/ Praxisanleitung geltend gemacht werden?

Warum fallen die Ausbildungsumlagen so unterschiedlich aus? In manchen Einrichtungen beträgt die Ausbildungsumlage 2 EUR, in anderen 4 bis 5 EUR.

Ist es möglich eine Benachrichtigung per E-Mail zu erhalten, wenn Formulare eingereicht werden müssen?

Ist die Einreichung eines Tarifvertrags notwendig, wenn die Einrichtung Haustarifverträge nutzt?

Welche Anteile werden im 2. und 3. Lehrjahr erstattet?

Können Schülerdaten in Excel / CSV-Datei übertragen werden?

Was ist mit Vertiefungseinsatz gemeint? 

Wie sehe ich, in welcher Einrichtung ich mich befinde und um welchen Auszubildenden es sich handelt, den ich noch bestätigen muss?

Wann werden die Pauschalen für Träger der praktischen Ausbildung ausgezahlt? (allgemein und Meldeliste)

Wie wird ein Trägerwechsel bzw. Schulwechsel eines Auszubildenden im Meldeportal durchgeführt? Bitte teilt die Frage in zwei Fragen auf. 

Was bzw. wer ist mit „kooperierende Einrichtung“ gemeint?

Ab wann werden die Mehrkosten einer examinierten Pflegefachkraft berücksichtigt, wenn es sich um Teilzeit-Auszubildende handelt? 

Warum wird das tatsächliche (tarifliche) Ausbildungsgehalt eines Pflegefachhelfers in Umschulung abzgl. Förderung wie z. B.  WeGebAU (Förderung durch Dritte) nicht in voller Höhe anerkannt, sondern auf einen Referenzwert gedeckelt? 

Allgemein

Was bedeutet die Abkürzung TPA und PS?

TpA = Träger der praktischen Ausbildung und PS = Pflegeschule 

Was muss beachtet werden, wenn eine Einrichtung neu in Betrieb genommen wird?

Es werden uns neue Pflegeeinrichtungen/Krankenhäuser über die Pflegekasse (stationäre Pflegeeinrichtungen) bzw. durch die Bayerische Krankenhausgesellschaft (Krankenhäuser) gemeldet. Gerne können Sie uns vorab folgende Daten der neuen Einrichtung zukommen lassen: Einrichtungsname und Adresse, Zwei Ansprechpartner mit Vor- und    Nachnamen sowie E-Mail-Adresse, IK-Nummer, Eröffnungsdatum, Versorgungsvertrag, Vergütungsvereinbarung mit der dazugehörigen LQM (Leistungs- und Qualitätsmerkmale) und die Personelle Ausstellung.

Wie können sich neu gegründete Pflegeschulen beim PAF registrieren bzw. erhalten Zugriff auf das Meldeportal?

Bitte setzen Sie sich telefonisch mit der Pflegeausbildungsfond Bayern GmbH in Verbindung.

Wie erhalten neue Mitarbeiter Zugriff auf das Meldeportal bzw. wie füge ich meinem Benutzer weitere Einrichtungen hinzu?

Der Einrichtungsverwalter Ihrer Einrichtung kann Sie unter dem Punkt Administration im Meldeportal als neuen Benutzer hinzufügen. Alternativ können Sie sich an EDV@paf-bayern.de wenden.

Wie melde ich die Beendigung meines Versorgungsvertrages?

Bitte schicken Sie den Nachweis (z.B. Kündigung des Versorgungsvertrages) über das Ende des Versorgungsvertrages an ihre/n zuständige/n Kundenberater/in.

Müssen die Formulare im Anschluss nach der Datenfreigabe auch noch ausgedruckt und per Post versandt werden?

Die digitale Übermittlung über das Meldeportal ist ausreichend.

Unter welchen Punkt können Rechnungen bzgl. externer Einsätze/ Praxisanleitung geltend gemacht werden?

Rechnungen sind nicht geltend zu machen, da Sie eine Pauschale von uns erhalten – sofern Sie ausbilden. Die Tatbestände, die über die Pauschale abgedeckt sind, finden Sie in der Anlage 1 PflAFinV oder unter folgendem Link: Anlage 1 PflAFinV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Für externe Einsätze kann ein Kooperationsvertag geschlossen werden. Eine Finanzierung über die Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH gibt es hierbei nicht.

Warum fallen die Ausbildungsumlagen so unterschiedlich aus? In manchen Einrichtungen beträgt die Ausbildungsumlage 2 €, in anderen 4 € bis 5 €.

Eine Ausbildungszuschlag wird individuell von der Einrichtung mit der Pflegekasse vereinbart und kann somit unterschiedlich ausfallen. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der gemeldeten Vollkräfte (LQM) und daher ist der Wert unterschiedlich. 

Ist es möglich eine Benachrichtigung per E-Mail zu erhalten, wenn Formulare eingereicht werden müssen?

Für die Datenerhebung und die Abrechnung Einzahler sowie Abrechnung Auszubildende erhalten Sie eine E-Mail, sofern Sie uns eine gültige E-Mail-Adresse mitgeteilt haben. 

Ist die Einreichung eines Tarifvertrags notwendig, wenn die Einrichtung Haustarifverträge nutzt?

Tarifverträge senden Sie uns bitte per E-Mail an ihre/n zuständige/n Kundenberater/in.

Welche Anteile werden im 2. und 3. Lehrjahr erstattet?

Die Finanzierung ab dem zweiten Ausbildungsjahr setzt sich aus der Pauschale sowie der Ausbildungsmehrvergütung zusammen. Bei der Ermittlung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung sind Personen, die in der Pflege ausgebildet werden, in Krankenhäusern und in stationären Pflegeeinrichtungen im Verhältnis 9,5 zu 1 auf die Stelle einer voll ausgebildeten Pflegefachkraft anzurechnen; bei ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgt eine Anrechnung im Verhältnis von 14 zu 1. Die Anrechnung  erfolgt nicht für Personen im ersten Ausbildungsdrittel.

Können Daten von Auszubildenden in Excel / CSV-Datei im Meldeportal hochgeladen werden?

Das ist derzeit leider nicht möglich.

Was ist mit Vertiefungseinsatz gemeint? 

Der Vertiefungseinsatz soll beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt werden. Der Vertiefungseinsatz im Bereich des Pflichteinsatzes nach Absatz 1 Nummer 3 kann auf den Bereich der ambulanten Langzeitpflege ausgerichtet werden. Insgesamt soll der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung stattfinden. Das Nähere regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 56 Absatz 1.

Wie sehe ich, in welcher Einrichtung ich mich befinde und um welchen Auszubildenden es sich handelt, den ich noch bestätigen muss?

Die Einrichtung kann anhand des Aktenzeichens erkannt werden. Um Auszubildende zu bestätigen, klicken Sie in die Benachrichtigung auf Ihrer Startseite. Dort wird der betreffende Auszubildende angezeigt.

Wann werden die Pauschalen für Träger der praktischen Ausbildung ausgezahlt (allgemein und Meldeliste)?

Die Pauschalen sind in der monatlichen Auszahlung enthalten, welche Sie ab Erhalt des Festsetzungs- und Auszahlungsbescheids zum letzten Tag jeden Monats erhalten.

Wie wird ein Trägerwechsel bzw. Schulwechsel eines Auszubildenden im Meldeportal durchgeführt?

Einrichtungswechsel: Der bisherige Träger der prakt. Ausbildung meldet im vorhandenen Datensatz den Wechsel bzw. Abbruch im Meldeportal. Sobald die Meldung erfolgt ist, kann die Pflegeschule den neuen Träger der prakt. Ausbildung  im Meldeportal hinterlegen.

Schulwechsel: Die bisherige Pflegeschule meldet im vorhandenen Datensatz den Wechsel bzw. Abbruch im Datenportal. Sobald die Meldung erfolgt ist, kann der Träger der prakt. Ausbildung die neue Pflegeschule im Meldeportal hinterlegen.

Was bzw. wer ist mit „kooperierende Einrichtung“ gemeint?

Die Kooperierende Einrichtung ist entweder für den Träger der praktischen Ausbildung (TpA)  die Pflegeschule und umgekehrt.  

Ab wann werden die Mehrkosten einer examinierten Pflegefachkraft berücksichtigt, wenn es sich um Teilzeit-Auszubildende handelt?

Die Mehrkosten einer examinierten Pflegefachkraft werden ab dem zweiten Ausbildungsjahr berücksichtigt, unabhängig davon, ob der Auszubildende Vollzeit oder Teilzeit ihre Ausbildung vollziehen.

 

Warum wird das tatsächliche (tarifliche) Ausbildungsgehalt eines Pflegefachhelfers in Umschulung abzgl. Förderung wie z. B.  WeGebAU (Förderung durch Dritte) nicht in voller Höhe anerkannt, sondern auf einen Referenzwert gedeckelt?

Laut der Landesvereinbarung sind wir dazu verpflichtet, uns nach dem derzeit höchsten gültigen Tarifvertrag in Bayern zu richten. Die Vereinbarung finden Sie unter: Vereinbarung Verfahrensregelungen | PAF-Bayern (pflegeausbildungsfonds-bayern.com) 

jährliche Datenerhebung

Ist in der Datenmeldung der Pflegeschule unter dem Punkt „Maximalkapazität Ihrer Schule“ der aktuelle Stand oder die Maximalanzahl der generalistischen Auszubildenden anzugeben?

Unter dem Punkt ist die maximal mögliche Schülerbelegung Ihrer Schule anzugeben.

Ist in der Datenmeldung der Pflegeschule die Schülerzahl pro Klasse oder die Gesamtzahl der Schüler bzw. Klassen anzugeben?

Hier ist die Gesamtzahl der Schüler gemeint (Bsp. 90 Schüler in 3 Schulklassen).

Ist in der Datenmeldung unter dem Punkt „Förderung durch Dritte“ die voraussichtliche monatliche oder jährliche Summe anzugeben?

Hier ist die Summe vom planmäßigen Ausbildungsbeginn bis 31.12. anzugeben, also die Jahressumme. Bitte beachten Sie, dass es sich um „Planzahlen“ handelt.

Sind Schüler, welche bereits im zweiten bzw. dritten Ausbildungsjahr sind, in der Datenmeldung 2023 zu berücksichtigen?

In der Datenmeldung (-> Datenerhebung) 2023 sind nur neue Schüler zu berücksichtigen, welche im Jahr 2023 voraussichtlich das erste Ausbildungsjahr beginnen werden (Planzahlen). 

Können eingereichte Meldedaten nachträglich korrigiert werden?

Bis zur gesetzten Fristablauf ist eine Änderung möglich.

Zählt die PDL zu den Pflegefachkräften, die im Formular „Datenerhebung“ angegeben werden müssen?

Die Pflegedienstleitung (PDL) soll zu dem Anteil angegeben werden, zudem sie „am Bett“ tätig ist. Beispiel: 70% „Am Bett“, 30% „Büro“ = 0,7 Vollkraft 

 

Formular „Datenerhebung“, Frage zu 1a:  Ist hier die Anzahl der „Köpfe“ anzugeben oder müssen auch Teilzeitkräfte auf Vollzeit hochgerechnet werden?

Hier ist die Anzahl der in Ihrer Einrichtung zum Stichtag 15.12.2021 beschäftigten oder eingesetzten Pflegefachkräfte in Vollkräften anzugeben.  Beispiel: Personal, welches einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, z. B. nur ein 50 % Arbeitsvolumen hat, ist als 0,5 Vollkraft zu betrachten.  

Wir haben derzeit keine Auszubildenden, planen aber in 2023 auszubilden. Was müssen wir jetzt beachten?

Bitte setzen Sie im Meldeportal bei dem Reiter Datenmeldung im Formular „Datenerhebung“ das Häkchen bei „wir bilden aus“ und geben die von uns abgefragten Plan-Daten ein. 

 

Abrechnung

Ist für die Datenmeldung ein Testat von einem Jahresabschlussprüfer erforderlich?

Ein Testat ist für die Abrechnung nicht zwingend erforderlich, dies kann freiwillig erstellt werden. Sollte Ihnen jedoch ein Testat von einem Jahresabschlussprüfer vorliegen, benötigen wir hiervon eine Kopie.

Können eingereichte Meldedaten nachträglich korrigiert werden?

Bis zur gesetzten Fristablauf ist eine Änderung möglich.

Gibt es bei dem Formular Abrechnung Auszubildende auch einen Abschnitt für das 2. und 3. Ausbildungsjahr?

Im Formular Abrechnung Auszubildende gibt es lediglich eine Abgrenzung zwischen dem ersten und dem zweiten Ausbildungsjahr, da sich hier die Berechnung der Finanzierung unterscheidet. Die Finanzierung für das dritte Lehrjahr wird analog zum zweiten Lehrjahr berechnet.

Bei der „Abrechnung Auszubildenden“ wurde der Anteil des 1. Ausbildungsjahres separat angegeben, bei der examinierten Pflegekraft aber der Gesamtbetrag für 2021. Wird der Betrag auf den Monat anteilig berechnet?

Für das 1. Ausbildungsjahr werden die Kosten der examinierten Pflegefachkraft (Arbeitgeberbrutto) nicht benötigt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr werden die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung refinanziert. Zur Berechnung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen benötigen wir die Kosten einer examinierten Pflegefachkraft. Die Kosten für die examinierte Pflegefachkraft sind jährlich anzugeben und werden anteilig ab dem 2. Ausbildungsjahr berechnet.

Werden die Schülerdaten aus dem Formular „Meldeliste Auszubildende“ in das Formular „Abrechnung Auszubildende“ automatisch übernommen?

Ja, die Daten werden übernommen. Wenn zum Beispiel ein Ausbildungsabbruch über die Meldeliste Auszubildende eingetragen wird, ist dieser auch in der Abrechnung Auszubildende zu sehen. 

Wie ermittle ich die anteiligen Einnahmen aus dem Pflege-Rettungsschirm (Corona-Hilfen) nach für den Ausbildungszuschlag gem. PflBG des Kalenderjahres 2021?

Sollten Sie Mindereinnahmen des Ausbildungszuschlags  im Antrag des Pflege-Rettungsschirms explizit geltend gemacht haben, ist der von Ihnen berechnete Betrag (von der Beantragung) anzugeben. Ggf. wenden Sie sich hier an den Antragsteller aus Ihrem Unternehmen. Mehraufwendungen sind nicht anzugeben!

Was ist mit der „Summe der Berechnungstage“ gemeint?

Bitte geben Sie hier an, wie oft Sie Ihren individuellen vereinbarten Ausbildungszuschlag im Kalenderjahr abgerechnet haben. Hier bilden Sie die Summe aller von Ihnen abgerechneten Tage. Sollte der Ausbildungszuschlag teilweise nur zu 75% abgerechnet worden sein, zählt der Abrechnungstag ebenfalls nur zu 0,75. Berechnungstage finden Sie beispielhaft in Ihrem Abrechnungssystem. 

Meldeliste

Ist in der Meldeliste unter dem Punkt „Förderung durch Dritte“ die voraussichtliche monatliche oder jährliche Summe anzugeben?

Hier ist der monatliche Förderbetrag anzugeben.

Wer übernimmt die Neuanlage eines Auszubildenden?

Auszubildende können sowohl von der Pflegeschule als auch vom Träger der praktischen Ausbildung (TpA) gemeldet werden. Bitte stimmen Sie sich mit dem TpA ab, um Doppelanlagen zu vermeiden.

Wer meldet den Betriebswechsel eines Auszubildenden?

Der bisherige TpA meldet im vorhandenen Datensatz den Wechsel bzw. Abbruch im Meldeportal. Sobald die Meldung erfolgt ist, kann die zugehörige Pflegeschule den neuen TpA im Meldeportal hinterlegen.

Wer meldet den Schulwechsel eines Auszubildenden?

Die bisherige Pflegeschule meldet im vorhandenen Datensatz den Wechsel bzw. Abbruch im Meldeportal. Sobald die Meldung erfolgt ist, kann der zugehörige TpA die neue Pflegeschule im Meldeportal hinterlegen.

Wie genau wird im Meldeportal in der Meldeliste der Auszubildende der Punkt „Pausierung“ definiert. Wann handelt es sich um eine Pausierung und wann um einen Ausbildungsabbruch?

Eine Pausierung bedeutet, der Schüler pausiert aufgrund Krankheit (länger als 6 Wochen) etc. seine Ausbildung und steigt nach Rückkehr wieder in seine ursprüngliche Klasse ein. Ein Abbruch hingegen muss gemeldet werden, wenn der/die Schüler/in lange Zeit erkrankt ist, schwanger wird oder in Elternzeit ist und der Wiedereinstieg ungewiss ist. Hier wird der/die Schüler/in nicht in die ursprüngliche Klasse zurückkehren und evtl. die Ausbildung neu beginnen. Hinweis: Wenn kein AG-Aufwand entsteht

Gilt eine Erziehungszeit bzw. ein Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft als Ausbildungspause?

Erziehungszeit bzw. Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot gilt zunächst als Ausbildungsabbruch, da hier nicht anzunehmen ist, dass die Schülerin zeitnah in die Klasse zurückkehrt. Bitte melden Sie in diesem Falle wie oben erwähnt einen Ausbildungsabbruch. Das genaue Datum können Sie beim Ausbildungsbetrieb erfragen.

Müssen alle neuen Schüler/Auszubildende zwei Monate vor Ausbildungsbeginn gemeldet werden bzw. können im Nachgang noch weitere Schüler gemeldet werden?

Grundsätzlich sind Schüler/innen 2 Monate vor der ersten Auszahlung zu melden. Nachmeldungen sind möglich.

Wie werden verspätet angemeldete Schüler bei Pflegeschulen finanziert?

Schüler, welche später als 4 Wochen nach offiziellem Ausbildungsbeginn starten, können nicht für das Schuljahr nicht finanziert werden. Beispiel: offizieller Ausbildungsbeginn 01.09., Meldedatum/verspäteter Beginn 01.10. => Schüler/in wird für dieses Schuljahr nicht finanziert

Ändert sich das geplante Ausbildungsende, sobald der Schüler seine Ausbildung abgebrochen hat?

Das geplante Ausbildungsende des Schülers ändert sich grundsätzlich nicht. 

In der Meldeliste Auszubildende können stetig Änderungen vorgenommen werden. Hinweis bis wann und was ist unverzüglich zu melden. 

Treten Sie dazu bitte mit der Schule und ggf. mit Ihrem Kundenberater in Kontakt. Ein Datensatz muss ggf. auf „nicht begonnen“ gesetzt werden oder gelöscht werden. Eine Löschung ist allerdings nur durch die Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH möglich. 

Meldeliste Auszubildende: Müssen die Auszubildenden jeden Monat bestätigt werden?

Sie müssen die Daten nur dann aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben haben. 

Wir haben Fälle mit Ausbildungsbeginn 2020 und 2021, die keinen grünen Haken haben, obwohl wir diese aktualisiert haben. Wann erhält man den grünen Hacken?

In der Meldeliste Auszubildende erhält ein Auszubildender einen grünen Haken, wenn er im aktuellen Monat bearbeitet wurde. Dieser Haken verschwindet im nächsten Monat wieder und wird nur angezeigt, wenn erneut Änderungen / Aktualisierungen durch Sie vorgenommen werden. 

Wie sind Änderungen der Ausbildungsvergütung (Bruttolohn) zu melden (Gehaltserhöhung, Tariferhöhungen, etc.)?

Änderungen sind unverzüglich über das Formular „Meldeliste Auszubildende“ einzutragen.  

Wie erfolgt die Eingabe, wenn noch keine Förderungsbestätigung vorliegt?

Sollte Ihnen noch keine Förderungsbestätigung durch Dritte vorliegen, tragen Sie in dem betreffenden Feld vorerst 0,00 EUR ein. Sobald Ihnen die Höhe der Förderung bekannt ist, muss unverzüglich eine Anpassung durch Sie erfolgen. 

Wie ist das Gehalt (Arbeitgeberaufwand oder Auszbildungsvergütung) eines Umschülers einzugeben, der evtl. eine Förderung erhält?

Unter dem Punkt Ausbildungsvergütung ist der vereinbarte Bruttolohn einzutragen. In dem Feld „Monatlicher Förderbetrag (Arbeitsförderung)“ tragen Sie bitte den monatlichen Förderbetrag ein. Wir behalten uns vor das AG-Aufwand gem. der Landesvereinbarung nach § 33 (https://www.pflegeausbildungsfonds-bayern.com/vereinbarung-verfahrensregularien) zu kürzen.  

 

Erfolgt eine automatische Anpassung der Ausbildungsentgelte für das 1.-3. Ausbildungsjahr bei Bezahlung nach Tarifvertrag?

Nein, die Anpassung nehmen Sie bitte eigenständig vor.

Welche Kosten setze ich für die examinierte Pflegefachkraft an?

Wir haben Erfahrungsstufen nach Tarif und somit unterschiedliche Werte. Sie bilden den Durchschnitt aus allen Pflegefachkräften (ohne Leitungsfunktion und ohne vergütungsrelevante Zusatzqualifikation), die bei Ihnen angestellt sind. Wo finde ich die Beispieltabelle? Für welches Jahr sind die Kosten? Wo finde ich die Beispieltabelle? Für welches Jahr sind die Kosten? 

Muss ein neuer Ausbildungsbeginn erfasst werden, wenn der Auszubildende das Ausbildungsjahr wiederholt?

Nein. Sie verlängern das geplante Ausbildungsende um ein Jahr und geben in der „Meldeliste Auszubildende“ bei „Weitere Angaben zur Ausbildung“ den Grund Wiederholung an und welches Jahr der Auszubildende wiederholt. 

Wann muss der Vertiefungseinsatz eingetragen werden?

Dieser ist einzugeben, sobald der Auszubildende in der „Meldeliste Auszubildende“ angelegt wird.  Hinweis: Dieser ist im Vertrag vereinbart 

Ist bei der „Meldeliste Auszubildende“ das Gesamtbrutto anzugeben?

In der Meldeliste Auszubildende ist die monatliche Ausbildungsvergütung bzw. Bruttolohn einzutragen. 

Können eingereichte Meldedaten nachträglich korrigiert werden?

Neue Auszubildende sind bis 2 Monate vor der ersten Auszahlung einzugeben. Jedoch Änderung sind unverzüglich zu melden 

Wie werden Auszubildende erfasst, die die Ausbildung abgebrochen bzw. nicht begonnen haben, aber im nächsten Schuljahr die Ausbildung erneut beginnen.

Diese Auszubildende sind wie neue Auszubildende anzulegen. Beispiel: (vorher) Max Mustermann (nachher) Max Mustermann_2 

Wie wird ein Schüler, der das Ausbildungsjahr wiederholt, im Meldeportal gemeldet?

Ändern Sie zunächst bei dem jeweiligen Schüler das geplante Ausbildungsende im Meldeportal ab. Im Anschluss müssen Sie bei dem Punkt „Grund für längere Ausbildung“ Wiederholung auswählen und das zu wiederholende Ausbildungsjahr auswählen.  Hinweis: Für die richtige Berechnung muss Wiederholer angegeben werden, da sonst durch das System eine Berechnung als Teilzeitschüler:in erfolgt 

Werden die Schülerdaten aus dem Formular „Meldeliste Auszubildende“ in das Formular „Abrechnung Auszubildende“ automatisch übernommen?

Es werden alle Schülerdaten übernommen, für die eine Abrechnung in dem jeweiligen Kalenderjahr erfolgen kann.

Bezieht sich der Prozentsatz bei den Jahressonderzahlungen auf das Monatsgehalt oder auf das Jahresgehalt? 

Der Prozentsatz bezieht sich auf die monatliche Ausbildungsvergütung. 

 

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