Ausbildungszuschlag für das Jahr 2023
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV wird ein Ausbildungszuschlag je voll- und teilstationärem Fall in Höhe von
156,54 €
für den Abrechnungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 festgesetzt.
Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2023 nach § 33 Abs. 3 S. 1 PflBG:
Ausbildungszuschlag für das Jahr 2022
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV wird ein Ausbildungszuschlag je voll- und teilstationärem Fall in Höhe von
141,67 €
für den Abrechnungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2022 festgesetzt.
Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2022 nach § 33 Abs. 3 S. 1 PflBG:
Ausbildungszuschlag für das Jahr 2021
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV wird ein Ausbildungszuschlag je voll- und teilstationärem Fall in Höhe von
77,39 €
für den Abrechnungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2021 festgesetzt.
Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2021 nach § 33 Abs. 3 S. 1 PflBG:
Ausbildungszuschlag für das Jahr 2020
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV wird ein Ausbildungszuschlag je voll- und teilstationärem Fall in Höhe von
59,57 €
für den Abrechnungszeitraum 01. August bis 31. Dezember 2020 festgesetzt.
Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2020 nach § 33 Abs. 3 S. 1 PflBG: