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ZS KH 2023

Ausbildungszuschlag für das Jahr 2023

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV wird ein Ausbildungszuschlag je voll- und teilstationärem Fall in Höhe von

 156,54 €

für den Abrechnungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 festgesetzt.

Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2023 nach § 33 Abs. 3 S. 1 PflBG:

Ausbildungszuschlag für das Jahr 2022

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV wird ein Ausbildungszuschlag je voll- und teilstationärem Fall in Höhe von

141,67 €

für den Abrechnungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2022 festgesetzt.

Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2022 nach § 33 Abs. 3 S. 1 PflBG:

ZS KH 2022

Ausbildungszuschlag für das Jahr 2021

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV wird ein Ausbildungszuschlag je voll- und teilstationärem Fall in Höhe von

77,39 €

für den Abrechnungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2021 festgesetzt.

Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2021 nach § 33 Abs. 3 S. 1 PflBG:

ZS KH 2021
ZS KH 2020

Ausbildungszuschlag für das Jahr 2020

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV wird ein Ausbildungszuschlag je voll- und teilstationärem Fall in Höhe von

59,57 €

für den Abrechnungszeitraum 01. August bis 31. Dezember 2020 festgesetzt.

Vereinbarung über die Höhe des Ausbildungszuschlags für das Jahr 2020 nach § 33 Abs. 3 S. 1 PflBG:

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