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ZS amb 2023

Ausbildungszuschlag für das Jahr 2023

Gemäß § 33 Abs. 4 Satz 1 PflBG wird von den Trägern der ambulanten Pflegeeinrichtungen (nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 PflBG) zu zahlende Anteil am Finanzierungsbedarf über Ausbildungszuschläge aufgebracht.


Es ist ein landesweiter Ausbildungszuschlag in Bayern für das Jahr 2023 in Höhe von 

 

5,24 % auf die Rechnungssumme für Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI

vorgesehen. Die Abrechnungsmöglichkeit besteht ab dem Leistungsdatum

1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Die Ermittlung dieses Zuschlags ergibt sich aus § 2 Abs. 8 der Vereinbarung der Verfahrensregelungen nach § 33 Abs. 6 PflBG. Die entsprechende Vereinbarung finden Sie hier

ZS amb 2022

Ausbildungszuschlag für das Jahr 2022

Gemäß § 33 Abs. 4 Satz 1 PflBG wird von den Trägern der ambulanten Pflegeeinrichtungen (nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 PflBG) zu zahlende Anteil am Finanzierungsbedarf über Ausbildungszuschläge aufgebracht.


Es ist ein landesweiter Ausbildungszuschlag in Bayern für das Jahr 2022 in Höhe von 

 

6,39 % auf die Rechnungssumme für Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI

vorgesehen. Die Abrechnungsmöglichkeit besteht ab dem Leistungsdatum

1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Die Ermittlung dieses Zuschlags ergibt sich aus § 2 Abs. 8 der Vereinbarung der Verfahrensregelungen nach § 33 Abs. 6 PflBG. Die entsprechende Vereinbarung finden Sie hier

ZS amb. 2021

Ausbildungszuschlag für das Jahr 2021

Gemäß § 33 Abs. 4 Satz 1 PflBG wird von den Trägern der ambulanten Pflegeeinrichtungen (nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 PflBG) zu zahlende Anteil am Finanzierungsbedarf über Ausbildungszuschläge aufgebracht.


Es ist ein landesweiter Ausbildungszuschlag in Bayern für das Jahr 2021 in Höhe von 

 

3,83 % auf die Rechnungssumme für Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI

vorgesehen. Die Abrechnungsmöglichkeit besteht ab dem Leistungsdatum

1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.

Die Ermittlung dieses Zuschlags ergibt sich aus § 2 Abs. 8 der Vereinbarung der Verfahrensregelungen nach § 33 Abs. 6 PflBG. Die entsprechende Vereinbarung finden Sie hier

Ausbildungszuschlag für das Jahr 2020

 

Gemäß § 33 Abs. 4 Satz 1 PflBG wird von den Trägern der ambulanten Pflegeeinrichtungen (nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 PflBG) zu zahlende Anteil am Finanzierungsbedarf über Ausbildungszuschläge aufgebracht.


Es ist ein landesweiter Ausbildungszuschlag in Bayern für das Jahr 2020 in Höhe von 

 

2,53 % auf die Rechnungssumme für Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI

vorgesehen. Die Abrechnungsmöglichkeit besteht ab dem Leistungsdatum

1. August bis zum 31. Dezember 2020.

Die Ermittlung dieses Zuschlags ergibt sich aus § 2 Abs. 8 der Vereinbarung der Verfahrensregelungen nach § 33 Abs. 6 PflBG. Die entsprechende Vereinbarung finden Sie hier

ZS am. 2020
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