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Unsere Aufgaben

Nicht in unser Aufgabegebiet fallen die Verhandlung der Pauschalen für die praktische und theoretische Ausbildung​.

Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarf nach § 32 PflBG​
Erhebung der Umlagebeträge nach § 33 Abs. 3 und 4 PflBG​ (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen​)
Verwaltung der eingehenden Beträge nach § 33 Abs. 1 PflBG als Sondervermögen​
Auszahlung an Träger der praktischen Ausbildung und (Träger) der Pflegeschulen
Erhebung von teilweise personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes​
Annahme der relevanten Daten von den Ausbildungseinrichtungen zur Festsetzung des Ausbildungsbudgets
Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen​
Festsetzung Ausbildungsbudget und Berechnung Auszahlungsbeträge je Monat​
Festsetzung Einzahlungsbeträge gegenüber Leistungserbringern, Pflegeversicherung und Freistaat Bayern​
Zahlungsüberwachung inkl. Mahnwesen
Abrechnung auf Basis von Kapazitäten gegenüber den ausbildenden Einrichtungen​
Abrechnung auf Basis von Leistungsdaten gegenüber einzahlenden Einrichtungen​
Rechnungslegung über das Sondervermögen​
Jährliche Statistik bezüglich ausbildender Einrichtungen und Auszubildenden
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