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Unsere Aufgaben
Nicht in unser Aufgabegebiet fallen die Verhandlung der Pauschalen für die praktische und theoretische Ausbildung.
Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarf nach § 32 PflBG
Erhebung der Umlagebeträge nach § 33 Abs. 3 und 4 PflBG (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen)
Verwaltung der eingehenden Beträge nach § 33 Abs. 1 PflBG als Sondervermögen
Auszahlung an Träger der praktischen Ausbildung und (Träger) der Pflegeschulen
Erhebung von teilweise personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzes
Annahme der relevanten Daten von den Ausbildungseinrichtungen zur Festsetzung des Ausbildungsbudgets
Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen
Festsetzung Ausbildungsbudget und Berechnung Auszahlungsbeträge je Monat
Festsetzung Einzahlungsbeträge gegenüber Leistungserbringern, Pflegeversicherung und Freistaat Bayern
Zahlungsüberwachung inkl. Mahnwesen
Abrechnung auf Basis von Kapazitäten gegenüber den ausbildenden Einrichtungen
Abrechnung auf Basis von Leistungsdaten gegenüber einzahlenden Einrichtungen
Rechnungslegung über das Sondervermögen
Jährliche Statistik bezüglich ausbildender Einrichtungen und Auszubildenden
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