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Der Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH befasst sich mit der Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 sowie der Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung vom 2. Oktober 2018 und deren Umsetzung im Freistaat Bayern ab dem Jahr 2020. Er wurde vom Freistaat Bayern aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 8. Oktober 2018 beliehen und als zuständige Stelle nach § 26 PflBG im Freistaat Bayern benannt. Mehr über die PAF....

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